Ab 12.11.2021 gilt im Schützenverein für alle Veranstaltungen die 2G-Regel
Damit dürfen auch an allen Veranstaltungen, Übungsabenden und Wettkämpfen beim Schützenverein Uetze ab sofort nur noch Genesene und Geimpfte teilnehmen. Außerdem zugelassen sind Jugendliche (bis 18 Jahre) und Personen, die eine Bescheinigung vorweisen, dass sie sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personen müssen aber einen aktuellen Test nachweisen.
Zusätzlich weise ich darauf hin, dass auch für die Teilnahme an den Kreismeisterschaften vom KSV Burgdorf 2G festgelegt wurde. Hier können Teilnehmer*innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen, mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48h ist, teilnehmen. Ebenso Jugendliche.
Ich bitte in dem Zusammenhang noch einmal alle, sich impfen zu lassen, und auch die Auffrischungsimpfungen anzunehmen. Die Infektionszahlen sind im Moment ja erschreckend. Wir sind in der EU glücklicherweise in der Lage, hinreichend verlässliche Impfstoffe zur Verfügung zu haben. Wer trotzdem Bedenken hat, den bitte ich, sich beim Arzt seines Vertrauens unverbindlich beraten zu lassen, und nicht auf jede „ich habe gehört, dass“-Geschichte zu achten. In den sozialen Medien kursieren leider zu viele unwahre Geschichten über die Impfung und mögliche Spätfolgen. Und falls es dann wirklich nicht geht, ist eine Teilhabe unter 2G mit Test ja möglich.
Mit Schützengruß,
Donald Albrecht