Hygieneregeln und Kontakterfassung zum Schutz gegen Covid-19
Gemäß der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 10.11.2021 gelten bis auf Weiteres folgende Regeln für Sport und Gastronomie im Schützenverein Uetze.
- Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Schützenvereins oder bei Veranstaltungen in seinen Räumlichkeiten gilt die 2G-Regel. h., nur Genesene und vollständig Geimpfte sind zugelassen. Außerdem Jugendliche bis 18 Jahre sowie Personen, die einen Nachweis vorlegen, dass sie nicht geimpft werden dürfen; diese Personen müssen zusätzlich jeweils einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.
- Ausnahme: erforderliche Gremiensitzungen mit weniger als 25 Personen (z.B. Vorstand, Festausschuss) können mit Zustimmung des Vorsitzenden unter 3G-Bedingungen abgehalten werden.
- Die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sind stets einzuhalten. Sofern sie über die im Folgenden geregelten Punkte hinausgehen, haben sie Vorrang.
- Kontaktdaten: Bei jeder Teilnahme an Veranstaltungen im Schützenheim erfolgt eine persönliche Erfassung mit der Zu- und Abgangszeit mittels der Luca-App (vor den Eingängen) oder in Erfassungsbögen, die für jeden Schieß-/Dartstand und den Aufenthaltsraum separat geführt werden.
- Desinfektion: Nach dem Eintreffen sind die Hände umgehend zu desinfizieren oder zu waschen. Desinfektionsmittelspender befinden sich im Eingangs- und im Durchgangsflur.
- Lüftung: Bei der Nutzung des Gastraumes und der Schießstände sind die jeweiligen Entlüftungsanlagen einzuschalten.
- Personen, die unter einschlägigen Corona-Symptomen (Fieber, Halsschmerzen o.ä.) leiden, dürfen an Veranstaltungen beim Schützenverein nicht teilnehmen.
Bei der Sportausübung (Schießen und Dartspielen) gilt zusätzlich:
- Kontakterfassung: Jede Person hat sich beim Training und bei Wettkämpfen einmalig im jeweiligen Schieß-/Dartstand mit ihren vollständigen Kontaktdaten in eine Liste einzutragen. Die Listen sind verschlossen aufzubewahren, um den Datenschutz zu gewährleisten.
- Die jeweilige Aufsicht kontrolliert den Status „genesen“, „vollständig geimpft“ und bestätigt den Status durch Abzeichnen auf der Kontaktliste.
- Im Übrigen erfolgt durch die Aufsicht bei jedem Training oder Wettkampf eine namentliche Erfassung aller Teilnehmer*innen mit Ankunfts- und Abgangszeiten und ggfs. mit Standnummer im Standbelegungsordner (oder in entsprechenden Wettkampfprotokollen) sowie eine Eintragung aller Aufsichten und Helfer im Aufsichtsbuch.
- Eine Anmeldung zum Training soll bei der Aufsicht rechtzeitig vor dem Trainingsbeginn erfolgen, um die Standzuordnung zu planen. Bei unangemeldetem Erscheinen oder einem Erscheinen abweichend von der abgestimmten Zeit kann die Aufsicht eine Teilnahme ablehnen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Verantwortung trägt die Aufsicht.
- Die Zuordnung der Stände erfolgt durch die Aufsicht.
- Nach jeder Benutzung ist eine Desinfektion der Stände und des genutzten Vereinsmaterials durch die Aufsicht oder eine von ihr benannte Person vorzunehmen.
- Zuschauer*innen und Begleitpersonen sind gemäß der 2G-Regel zugelassen. Alle Zuschauer*innen und begleitende Personen haben sich entweder elektronisch zu erfassen oder mit Namen, Datum, Uhrzeit und Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste einzutragen.
Für die Gastronomie gilt zusätzlich:
- Gesellige Treffen im Schützenheim sind für Mitglieder und Gäste sowohl im Rahmen von bewirtschafteten Veranstaltungen als auch im Selbstbedienungsbetrieb zulässig.
- Kontakterfassung: Alle teilnehmenden Personen an geselligen Treffen haben sich elektronisch mit der Luca-App oder auf Kontaktbögen je Gruppe namentlich zu erfassen.
- Die Kontaktbögen sind beim Thekenpersonal abzugeben oder bei Treffen im Selbstbedienungsbetrieb, von der verantwortlichen Person gem. Ziffer 18 in den Briefkasten einzuwerfen. Die Listen sind verschlossen aufzubewahren und nach 3 Wochen zu vernichten.
- Verantwortliche Person bei Selbstbedienung: Im Selbstbedienungsbetrieb ist eine Person je Gruppe zu benennen, die die Verantwortung für die Einhaltung der Corona-Regeln trägt.
- Nach Ende des Treffens sind die Tische vom Thekenpersonal oder der verantwortlichen Person gem. Ziffer 18 zu desinfizieren.
- Den Anweisungen des Thekenpersonals, der verantwortlichen Person gem. Ziffer 18 oder von Vorstandsmitgliedern ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt und verpflichtet, Personen, die sich nicht an die Regeln halten, des Schützenheims zu verweisen.
- Bei Vermietungen ist der Mieter für die Kontakterfassung und die Aufgaben der verantwortlichen Person gemäß Ziffer 18 verantwortlich. Insbesondere ist vor Rückgabe der Mietsache eine gründliche Reinigung und Desinfektion der genutzten Gegenstände vorzunehmen.
Empfehlung: Da auch bei 2G ein (wenn auch stark vermindertes) Ansteckungsrisiko auf Grund von Impfdurchbrüchen besteht, empfiehlt der Vorstand dringend, beim Durchgang und bei der Betreuung von Sportler*innen weiterhin
- eine medizinische Maske zu tragen und
- soweit möglich Abstand zu anderen Personen zu halten.
Uetze, den 12.11.2021