Schutz gegen Corona im Schützenverein Uetze
Gemäß der aktuellen Verordnung ist in Niedersachsen die Sportausübung in festen Gruppen bis 60 Personen derzeit zulässig. Ebenso bleiben gesellige Treffen von Kleingruppen mit bis zu 10 Personen im Schützenheim vorerst weiter zulässig.
Ziel des Schützenvereins Uetze bleibt es, dass eine zulässige Nutzung immer unter dem Aspekt einer Vermeidung der Ansteckung mit Covid-19 erfolgt, und dass im Falle, dass eine nutzende Person positiv erkrankt ist, die möglichen Kontakte und damit Infektionsketten möglichst schnell nachvollzogen werden können.
Neben der strikten Einhaltung der Regelungen wird deshalb auch die Nutzung der Corona-Warn-App dringend empfohlen.
Generell gilt für die Nutzung der Einrichtungen des Schützenvereins folgendes:
- Die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sind stets einzuhalten. Sofern sie über die im Folgenden geregelten Punkte hinausgehen, haben sie Vorrang.
- Jede Person, die erstmals am Sportbetrieb oder geselligen Runden teilnimmt, hat schriftlich zu versichern, dass sie die Corona-Regeln des Schützenvereins zur Kenntnis genommen und verstanden hat.
- Jede nutzende Person ist gehalten, ihr Verhalten danach zu richten, dass eine größtmögliche Sicherheit vor Ansteckung mit Covid-19 gegeben ist.
- Auf dem Gelände des Schützenvereins einschließlich des Zu- und Abganges zum Gebäude ist ein Abstand von mindestens 1,5m einzuhalten, sofern es in den folgenden Punkten nicht ausdrücklich anders geregelt ist.
- Beim Zugang zum und Aufenthalt im Gebäude ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen davon ist nur die aktive Sportausübung und der Aufenthalt auf einem Sitzplatz mit einem Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen, soweit diese nicht dem eigenen Hausstand oder einer geschlossenen Gruppe von bis zu 10 Personen angehören.
- Der Zu- und Durchgangsbereich ist kein Aufenthaltsbereich; er ist frei zu halten
- Bei Eintreffen sind die Hände gründlich zu waschen oder desinfizieren.
- Bei der Nutzung des Gastraumes und der Schießstände sind die jeweiligen Lüftungsanlagen stets einzuschalten.
- Das Betreten der Toilettenräume ist immer nur durch eine Person gleichzeitig zulässig.
- Personen, die sich krank fühlen, insbesondere solche, die unter erkältungsähnlichen Symptomen leiden, dürfen an Veranstaltungen beim Schützenverein nicht teilnehmen. Ebenso Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Gebieten, die von der Bundesregierung als Risikogebiete eingestuft sind, aufgehalten haben.
- Eine Vermietung für Privatfeiern bleibt weiterhin ausgeschlossen.
- Personen, die sich an die Regelungen nicht halten, können von der Nutzung des Vereinsgeländes ausgeschlossen werden.
Bei der Sportausübung gilt zusätzlich:
- Es erfolgt eine namentliche Erfassung aller Teilnehmer mit Standnummer sowie Ankunfts- und Abgangszeiten durch die Aufsicht im Standbelegungsordner sowie aller Aufsichten im Aufsichtsbuch.
- Es gibt feste Zeiten zum Trainingsbeginn.
- Eine Anmeldung bei der Aufsicht ist bis spätestens 1h vorher erforderlich, um die Standzuordnung zu planen. Die Zuordnung der Stände erfolgt durch die Aufsicht.
- Soweit möglich ist nur jeder zweite Stand zu belegen.
- Bei höherer Anmeldezahl sollen direkt nebeneinander liegende Stände nach dem folgenden Muster vergeben werden:
- Sportler/innen aus einem Haushalt oder einer Familie
- Gute Bekannte und Freunde
- Weitere Personen
- Nach jeder Benutzung der Stände ist eine Desinfektion durch die Aufsicht vorzunehmen (inkl. Monitorrahmen, Auflagestangen und Steuergeräten).
- Die Aufsicht gibt Vereinsmaterial aus und ist für die Desinfektion des benutzten Vereinsmaterials (inkl. Sportgeräte, Griffe) zuständig.
- Die Sportler/innen und Aufsichten sollen nach Beendigung des Trainings/Wettkampfes ihre Hände waschen oder desinfizieren.
- Bei direkter Hilfe am Stand durch Trainer oder Aufsichten wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch die helfende Person dringend empfohlen.
- Zuschauer/innen sind gemäß den Regeln der Verordnung zulässig; sie müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Alle Zuschauer und begleitende Personen haben sich mit Namen, Datum, Uhrzeit und Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste einzutragen.
- Gäste dürfen am Sportbetrieb nur teilnehmen, sofern sie ein glaubhaftes Interesse an einen Eintritt in den Verein haben (Schnuppertraining).
- Für Wettkämpfe mit fremden Teams werden zu gegebener Zeit ergänzende Regeln festgelegt.
Für gesellige Runden gilt zusätzlich:
- Gesellige Treffen auf dem Gelände des Schützenvereins sind nur für Vereinsmitgliedern und Anwärter in geschlossenen Gruppen von bis zu 10 Personen zulässig.
- Zu anderen Gruppen oder Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Sofern das Wetter es zulässt, sollen die Treffen im Freien stattfinden.
- Alle Personen einer Gruppe müssen sich in eine Teilnehmerliste mit Namen und Uhrzeit des Kommens und Gehens eintragen. Es ist pro Gruppe und Tag eine separate Liste zu führen. Die verantwortliche Person (s.u.) unterzeichnet die Liste zum Schluss und bestätigt damit die Richtigkeit und die Einhaltung der gesetzlichen und internen Regeln; die Liste ist danach in den Briefkasten einzuwerfen. (Die Listen werden nach 3 Wochen vernichtet.)
- Da im Schützenheim i.d.R. Selbstbedienungsbetrieb auf Vertrauensbasis ist, ist gegenüber dem Vorsitzenden oder der beauftragten Leiterin des Thekendienstes vorab ein verantwortliches Gruppenmitglied zu melden, das im Auftrag des Betreibers für die Einhaltung der Regeln gem. der Niedersächsische Corona-Verordnung verantwortlich ist.
- Wenn der Thekendienst nicht im Einsatz ist, übernimmt das verantwortliche Gruppenmitglied auch die Funktion der Bedienung im Gastronomiebereich gem. der Verordnung und hat die gesamte Zeit anwesend zu sein. Es ist allein berechtigt, die Getränke aus dem Selbstbedienungsbereich zu holen. Es ist auch für die ordnungsgemäße Datenerfassung und die Desinfektion der Tische und Einrichtungsgegenstände, die die Gruppe genutzt hat, verantwortlich. Dazu gehört lt. Verordnung insbesondere auch das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz kann in diesem Fall unterbleiben, weil die Person Teil der Gruppe ist.
- Sofern Personen des Thekendienstes als solche im Einsatz sind, sind diese im Auftrag des Betreibers als Bedienung für das Einhalten der Regeln und die ordnungsgemäße Desinfektion verantwortlich. Für den Thekendienst gelten die Regelungen der Nieder-sächsischen Verordnung bzgl. Bedienungen im Gastronomiebereich. Die Verantwortung für den Thekendienst hat die stellv. Schatzmeisterin Silke Knorr.
- Den Anweisungen der Verantwortlichen, von Vorstandsmitgliedern und der Leiterin des Thekendienstes ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt und verpflichtet, Personen, die sich nicht an die Regeln halten, des Schützenheims zu verweisen.
- Gruppen und Personen, die sich nicht an die Regeln und Hygienegebote halten, können vom Vorsitzenden als dem Verantwortlichem für den Schankbetrieb von der weiteren geselligen Nutzung des Schützenheimes ausgeschlossen werden.
Uetze, den 24.10.2020