Zugang nur noch nach der 3 – G – Regel zulässig

Gemäß Allgemeinverfügung der Region Hannover gilt ab dem 26.8.2021 für den Besuch gastronomischer Betriebe und für Sport in Innenräumen die sogenannte 3-G-Regel. D.h., nur von Corona Genesene, vollständig Geimpfte oder negativ Getestete dürfen ab sofort entsprechende Angebote nutzen.

Auch für den Schützenverein bedeutet dies leider, dass der Zugang ab sofort nur noch für Genesene, vollständig Geimpfte oder negativ Getestete mit entsprechendem Nachweis zulässig ist. Wir sind als Betreiber zudem verpflichtet, dies zu überprüfen.

Deshalb muss jede geimpfte oder genesene Person ab dem 26.8. bei der ersten Teilnahme an einer Veranstaltung die entsprechenden Nachweise vorlegen. Dies wird von den Standaufsichten überprüft, und in der Liste der Kontaktdaten für jeden Stand einzeln erfasst. Die Aufsichten müssen die Kontrolle und den Eintrag mit ihrer Unterschrift bestätigen.

Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen vor jeder Teilnahme an Vereinsaktivitäten ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen. Dies wird auf den jeweiligen Standbelegungslisten von der Aufsicht vermerkt und mit Unterschrift bestätigt.

Wenn nur einzelne Gruppen das Angebot des Vereins nutzen erfolgt die Kontrolle entweder durch die Standaufsicht oder den Verantwortlichen (oder einem Vertreter) für die Veranstaltung.
Am Mittwoch, wenn mehrere Gruppen gleichzeitig im Vereinsheim trainieren bzw. sich treffen, erfolgt die Kontrolle der Nachweise zentral am Eingang.

Wir bitten alle, uns bei der Erfüllung dieser Auflagen und bei der Einhaltung der übrigen Corona-Regeln zu unterstützen, damit wir unser Angebot weiter aufrechterhalten können.

Außerdem appellieren wir noch einmal an alle, sich impfen zu lassen, damit wir möglichst schnell wieder zu einem normalen Alltag zurückkehren können.

Mit Schützengruß,
Donald Albrecht
Vorsitzender